Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Zahnzusatzversicherung!

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Zahnzusatzversicherung Übersicht

Ihre Vorteile Die Tarife und Leistungen Der Tarifvergleich Die Antwort auf die Frage „Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?“ Zahnzusatzversicherung für Kinder? - Unnötig oder sinnig? Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Häufige Fragen

3 Vorteile einer Zahnzusatzversicherung:

3 Vorteile einer Zahnzusatzversicherung:

Sie reduzieren Ihren Eigenanteil gemäß Ihres Wunschtarifes. · Individuelle Vorsorge – von der preisbewussten Zahnzusatzversicherung bis hin zum TOP-PREMIUMSCHUTZ. · Einfacher-Abschluss – Ihre Zahnzusatzversicherung Online abschließen oder in einem persönlichen Gespräch.

Die Tarife und Leistungen

Bei den Tarifen und Leistungen einer Zahnzusatzversicherung wird grundsätzlich zwischen ZAHNERSATZ und ZAHNBEHANDLUNG unterschieden. ZAHNERSATZ: Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung (Hier direkt berechnen) - Einzigartig - keine Wartezeit - keine Gesundheitsprüfung - die Leistungen Ihrer Krankenkasse verdoppeln wir: auf bis zu 100% der Gesamtrechnung! - befundorientierter Festzuschuss für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz. Rückwirkender Versicherungsschutz: Für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen und bei Versicherungsbeginn noch andauern. 85% Zahnzusatzversicherung (Hier direkt berechnen) - 85 % (inkl. GKV-Vorleistung) - 90 % (inkl. GKV-Vorleistung) bei Partnerzahnärzten inkl. z. B. Material- und Laborkosten - Verblendung bis 6 Zähne - 100 % bei reiner Regel-/ Standardversorgung Maximale Erstattung in den ersten 3 Jahren: - 500 € im ersten Versicherungsjahr - 1.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren - 1.500 € in den ersten drei Versicherungsjahren - Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall 100% Zahnzusatzversicherung (Hier direkt berechnen) - 100 % (inkl. GKV-Vorleistung) - 100 % (inkl. GKV-Vorleistung) bei Partnerzahnärzten inkl. z. B. Material- und Laborkosten, Funktionsanalytische/therapeutische Leistungen inkl. Aufbissbehelfe und Schienen - Verblendung aller Zähne - 100 % bei reiner Regel-/ Standardversorgung - Schmerztherapie - 70 % Erstattung (max. 300 € je Kalenderjahr) für Narkose (z. B. Vollnarkose), Akupunktur und Hypnose - Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: 70 % Maximale Erstattung in den ersten 3 Jahren: - 600 € im ersten Versicherungsjahr - 1.200 € in den ersten beiden Versicherungsjahren - 1.800 € in den ersten drei Versicherungsjahren - Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall ZAHNBEHANDLUNG: Für Einsteiger: - bis zu 75 € für professionelle Zahnreinigungen, zweimal pro Jahr - bei Partnerzahnärzten bis 100 € - 100 % für Zahnbehandlung - für Wurzel- und Parodontalbehandlung, soweit keine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt - Erstattung für Kieferorthopädie - bis max. 1.500 € bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr Für alle die mehr wollen: - bis zu 300 € für professionelle Zahnreinigungen, jedes Jahr! - 100 % für Wurzelbehandlungen - 100 % für Parodontalbehandlung, soweit keine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt - 100 % Erstattung für Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr - 100 % Erstattung für Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall - 100 % für Bleaching (Zahnaufhellende Maßnahmen) bis max. 300 € alle 2 Jahre!

Zahnzusatzversicherung - Tarifvergleich

Zahnzusatzversicherung - Tarifvergleich

Erhalten Sie bei uns alle Informationen zu den verschiedenen Zahnzusatzversicherungen und deren Beiträgen im direkten Vergleich in einer übersichtlichen Gegenüberstellung.

Welche Zahnzusatzversicherung passt zu mir?

Sofern Sie bereits einen Zahnarzttermin für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz haben, empfehlen wir Ihnen unseren Tairf: Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung ohne Wartezeit. · Einzigartig am Markt · Keine Wartezeit · Keine Leistungsbegrenzung · Verdopplung des Festzuschusses Sie suchen einen kostengünstigen Einsteigertarif? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Tarif: Zahnzusatzversicherung KDT Sie wollen auch in Zukunft gesunde und strahlende Zähne haben und legen Wert hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlung. Darüber hinaus möchten Sie Ihren Eigenanteil auf 0 Euro reduzieren und als Privatpatien beim Zahnarzt gelten? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Tarifkombination: Zahnzusatzversicherung KDTP100 + KDBP.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Wer schöne und gesunde Zähne haben möchte, unabhängig vom finanziellen Einkommen und Ersparnissen, sollte eine Zahnzusatzversicherung haben. Gerade wenn Leistungen über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gewünscht werden (z.B. Implantate, Keramikkronen oder Kunststofffüllungen). Gesunde und strahlende Zähne sind keine Frage des Alters. Auch bei Kindern kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Neben den sehr günstigen Beiträgen für Kinder und Jugendliche, ist die kieferorthopädischen Behandlung immer wieder ein großes Thema. Ebenso können Angstpatienten von unserer Zahnzusatzversicherung profitieren. Denn neben den oben beschriebenen Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung, leisten wir auch für Narkose (z.B. Vollnarkose), Akupunktur und Hypnose. Selbst die Stiftung Warentest empfiehlt grundsätzlich eine Zahnzusatzversicherung, um hohe Kosten abzufedern. Gleichermaßen empfehlen gesetzliche Krankenkassen eine Zahnzusatzversicherung, um den Eigenanteil für Zahnersatz und Zahnbehandlung bei höherwertigen Leistungen zu reduzieren.

Zahnzusatzversicherung für Kinder? - Unnötig oder sinnvoll?

Zahnzusatzversicherung für Kinder? - Unnötig oder sinnvoll?

Sinnvoll, denn das Thema der kieferorthopädischen Behandlung spielt besonders bei Kindern eine enorm große Rolle. Nicht immer übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine solche Behandlung (Zahnspange) komplett. Hier kommt es auf den Grad der Fehlstellung (KIG) an. Häufig werden die Kosten erst ab einem KIG 3 übernommen. Deshalb kann es auch hier zu hohen Eigenleistungen (mehrere Tausend Euro) für die Eltern kommen. Außerdem gibt es heutzutage bei den Zahnspangen große Unterschiede: Keramik-Brackets oder unsichtbare Zahnspangen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Der Nutzen der Zahnzusatzversicherung insbesondere der kieferorthopädischen Behandlung für Kinder ist enorm. Die Beiträge dagegen sind sehr gering.

Krankenversicherung

Krankenversicherung

NEU ab Oktober 2020: Der Festzuschuss steigt auf 60%!!! Mittlerweile erstatten die gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung aufgrund von zweckmäßiger Regelversorgung (z.B. Metallkronen und Amalgamfüllungen). Die Höhe des Festzuschusses ist ganz klar geregelt und richtet sich nach dem Befund. Eigens dafür wurde ein Katalog mit 50 Einzelbefunden erstellt, aus dem sich der Festzuschuss ableiten lässt. Dieser Festzuschuss erstattet neuerdings (Oktober 2020) 60% der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Das heißt, es werden nicht die persönlichen Bedürfnisse und der individuelle Befund zugrunde gelegt. Das Bonusheft kann den Festzuschuss auf 70% erhöhen, sofern dieses vollständig geführt wird. ABER: Der Festzuschuss wird erst nach 5 Jahren tadellosem Bonusheft auf 70% erhöht. Nach 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auf 75%. Härtefallregelung: Die Härtefallregelung können gesetzlich Versicherte bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Diese ist immer individuell zu prüfen. Dadurch erhalten Sie höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz. Die Voraussetzungen für die Härtefallregelung sind an die monatlichen Bruttoeinnahmen (für das Jahr 2022) gekoppelt: Alleinstehende: 1.316,00 EUR Mit einem Angehörigen: 1.809,50 EUR Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 329,00 EUR Für Empfänger von Sozialhilfe, ALG II oder Ausbildungförderung gilt immer die Härtefallregelung. Bei der Härtefallregelung ist zu beachten, dass hier immer nur die Regelversorgung berücksichtigt wird. Zusätzlich vereinbarte Leistungen für höherwertigen Zahnersatz werden hierbei nicht berücksichtigt und Sie erhalten keine Kostenübernahme.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung? Nein, nicht jede Zahnzusatzversicherung hat Wartezeiten. Der Tarif "Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung" leistet ohne Wartezeit und ohne Leistungsbegrenzung! In anderen Tarifen gibt es Wartezeiten und eine sog. Zahnstaffel. Für die Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) gelten keine Wartezeiten; egal welcher Tarif. Hat jede Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen? Nein, nicht jede Zahnzusatzversicherung hat Gesundheitsfragen. Der Tairf Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung hat keine Gesundheitsfragen. Bei allen anderen Tarifen fragen wir nach fehlenden Zähnen, welche nicht ersetzt sind (außer Milch-, Weisheitszähnen und Lückenschluss) und ob eine zahnärztliche Behandlung zurzeit stattfindet bzw. ob eine zahnärztliche Behandlung beabsichtigt oder angeraten ist. Kann ich meine Zahnzusatzversicherung aufstocken? Sofern Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung der ERGO oder DKV abgeschlossen haben, können Sie in einen anderen Tarif wechseln und damit die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung aufstocken. Sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen haben und wechseln wollen, so ist dies auch möglich. Dazu beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Am besten lassen Sie sich den Ablauf schriftlich bestätigen, damit die neue Zahnzusatzversicherung nahtlos an den bisherigen Versicherungsschutz anknüpft. Kann ich meinen Zahnersatz auch im Ausland durchführen lassen? Ja! Wir bieten Ihnen weltweiten Versicherungsschutz. Sie können frei wählen wo Sie Ihren Zahnersatz / Zahnbehandlung durchführen lassen - auch im Ausland! Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden? Sprechen Sie persönlich mit einem Experten oder schreiben Sie uns eine Mail und stellen Sie alle Ihre Fragen.

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.