Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Sie müssen Ihren Urlaub wegen eines unerwarteten versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall umbuchen? Die Versicherung trägt die Umbuchungskosten. Allerdings zahlt sie höchstens so viel, wie eine Stornierung der Reise kosten würde.
Sie treten die Reise wegen eines versicherten Notfalls verspätet an oder müssen früher zurück (Reiseabbruch)? Dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten für die An- bzw. Rückreise. Außerdem erstattet sie Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen wie z. B. Übernachtungen.
Sie müssen Ihre Reise aus einem versicherten Grund ganz absagen? Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wie der Name schon sagt, die Reiserücktrittskosten. Diese werden auch Stornokosten genannt. Stornokosten entstehen, wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können. Im Prinzip handelt es sich um eine Entschädigung an den sogenannten Leistungsträger. Das kann sein:
- Der Reiseveranstalter
- Das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, Fähre, …)
- Das Hotel
- Der Vermieter der Ferienwohnung, des Hausboots o. Ä.
- Die Autovermietung, Vermietung des Wohnmobils o. Ä.
Der Grund für die Entschädigung: Der Leistungsträger hatte bereits Aufwand mit Ihrer Buchung. Und verliert mit Ihrer Stornierung den fest einkalkulierten Gewinn. Am meisten verliert er, wenn Sie sehr kurzfristig von Ihrer Reise zurücktreten. Denn dann kann er die Reise nicht mehr an jemand anderen verkaufen. Deshalb sind die Stornogebühren meist gestaffelt und i. d. R. umso höher, je näher am Reisetermin Sie absagen. Oft liegen sie dann sogar bei 100 % des Reisepreises. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich also auf jeden Fall.
Sie sind nicht sicher, ob Sie den Urlaub stornieren sollen? Im Zweifel hilft Ihnen die telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung.