Die Tarife und Leistungen
Bei den Tarifen und Leistungen einer Zahnzusatzversicherung wird grundsätzlich zwischen ZAHNERSATZ und ZAHNBEHANDLUNG unterschieden.
ZAHNERSATZ:
Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung (Hier direkt berechnen)
- Einzigartig
- keine Wartezeit
- keine Gesundheitsprüfung
- die Leistungen Ihrer Krankenkasse verdoppeln wir: auf bis zu 100% der Gesamtrechnung!
- befundorientierter Festzuschuss für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz.
Rückwirkender Versicherungsschutz: Für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen und bei Versicherungsbeginn noch andauern.
85% Zahnzusatzversicherung (Hier direkt berechnen)
- 85 % (inkl. GKV-Vorleistung)
- 90 % (inkl. GKV-Vorleistung) bei Partnerzahnärzten inkl. z. B. Material- und Laborkosten
- Verblendung bis 6 Zähne
- 100 % bei reiner Regel-/ Standardversorgung
Maximale Erstattung in den ersten 3 Jahren:
- 500 € im ersten Versicherungsjahr
- 1.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
- 1.500 € in den ersten drei Versicherungsjahren
- Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall
100% Zahnzusatzversicherung (Hier direkt berechnen)
- 100 % (inkl. GKV-Vorleistung)
- 100 % (inkl. GKV-Vorleistung) bei Partnerzahnärzten
inkl. z. B. Material- und Laborkosten, Funktionsanalytische/therapeutische Leistungen
inkl. Aufbissbehelfe und Schienen
- Verblendung aller Zähne
- 100 % bei reiner Regel-/ Standardversorgung
- Schmerztherapie
- 70 % Erstattung (max. 300 € je Kalenderjahr) für Narkose (z. B. Vollnarkose), Akupunktur und Hypnose
- Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: 70 %
Maximale Erstattung in den ersten 3 Jahren:
- 600 € im ersten Versicherungsjahr
- 1.200 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
- 1.800 € in den ersten drei Versicherungsjahren
- Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall
ZAHNBEHANDLUNG:
Für Einsteiger:
- bis zu 75 € für professionelle Zahnreinigungen, zweimal pro Jahr
- bei Partnerzahnärzten bis 100 €
- 100 % für Zahnbehandlung
- für Wurzel- und Parodontalbehandlung, soweit keine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt
- Erstattung für Kieferorthopädie
- bis max. 1.500 € bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr
Für alle die mehr wollen:
- bis zu 300 € für professionelle Zahnreinigungen, jedes Jahr!
- 100 % für Wurzelbehandlungen
- 100 % für Parodontalbehandlung, soweit keine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt
- 100 % Erstattung für Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
- 100 % Erstattung für Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall
- 100 % für Bleaching (Zahnaufhellende Maßnahmen) bis max. 300 € alle 2 Jahre!