Häufige Fragen
Allgemeine Fragen zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung
Frage: Was sind die Anforderungen, damit ich eine bKV für meine Mitarbeiter abschließen kann?
Antwort: Sie haben mindestens 10 versicherungsfähige Mitarbeiter, die Sie alle zur bKV anmelden. Ihr Unternehmen muss den Sitz in Deutschland haben.
Fragen zur DKV
Frage: Was sind die Besonderheiten des DKV Konzepts?
Antwort:
Durch die folgenden Merkmale heben sich die bKV-Bausteine der DKV vom Markt ab:
- Keine Gesundheitsprüfung.
- Keine Wartezeiten.
- Einschluss von Vorerkrankungen.
- Einstieg in laufende Behandlungen.
- Fortführungsrecht auch bei Eintritt in die Rente oder Arbeitgeberwechsel in der Einzelversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Produktfragen
Frage: Bin ich in der Produktauswahl frei?
Antwort: Sie sind im Rahmen der für Ihr Unternehmen angebotenen Bausteine frei in der Wahl.
Frage: Muss ich für alle versicherten Mitarbeiter das gleiche Leistungsversprechen wählen?
Antwort: Ja. Diese Regelung ermöglicht eine altersunabhängige Beitragsberechnung. Im Rahmen der Gleichstellung wird kein Mitarbeiter benachteiligt. Für homogen abgrenzbare Gruppen/Teilkollektive ist ein abweichendes Leistungsversprechen möglich.
Frage: Kann ich auch nur bestimmte Gruppen meines Unternehmens absichern?
Antwort: Grundsätzlich können Teilbereiche (Teilkollektive) eines Unternehmens versichert werden. Sprechen Sie uns an um die Voraussetzungen zu klären.
Fragen zur Beitragsberechnung
Frage: Sind die Beiträge nach Alter gestaffelt?
Antwort: Nein. Wir berechnen einen einheitlichen Veitrag für Ihre Mitarbeiter.
Fragen rund um den Vertragsprozess
Frage: Wann können die versicherten Mitarbeiter an- und abgemeldet werden?
Antwort: Die An- und Abmeldungen erfolgen durch den Arbeitgeber grundsätzlich monatlich. Anmeldungen für neue Mitarbeiter während der Vertragsdauer finden zum Ersten des Monats statt, der auf die Einstellung folgt. Abmeldungen werden taggenau ausgeführt. Für die An- und Abmeldung von Mitarbeitern stehen Ihnen ein Onlinetool oder eine Excel-Vorlage zur Verfügung.
Frage: Können Sie bei der Rechnungserstellung auch interne Kriterien wie z.B. Kostenstellen berücksichtigen?
Antwort: Ja. Zu jeder versicherten Person kann ein individuelles Merkmal (externer Ordnungsbegriff) gespeichert werden.
Frage: Was hat ein Arbeitnehmer bei Doppelversicherung zu beachten?
Antwort: Besteht eine gleichartige Einzelversicherung bei der DKV, kann der Mitarbeiter diese mit Beginn der bKV auf Anwartschaft stellen oder aufheben lassen. Besteht bereits eine Zusatzversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherer mit sich teilweise oder ganz überschneidenden Leistungen, sollte der Mitarbeiter den Versicherer über den Abschluss der bKV informieren. Oft besteht dort eine Meldepflicht über den Abschluss einer bKV. Eine Verletzung dieser Meldepflicht kann den Verlust des dortigen Versicherungsschutzes zur Folge haben. Auch können etwa vorhandene Rückstellungen mit Beendigung der Versicherung verloren gehen.
Hat der Mitarbeiter wegen desselben Leistungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Versicherer, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
Frage: Wann endet der bKV-Vertrag?
Antwort: Der bKV-Vertrag endet durch Kündigung einer der Vertragsparteien. Der Arbeitgeber kann den bKV-Vertrag - nach Ablauf einer evtl. vereinbarten Mindestvertragslaufzeit -jährlich unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Vertragsablauf kündigen. Besonderheiten gelten bei befristeten Bausteinen.
Frage: Gibt es Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines bKV-Vertrages?
Antwort: Die kündigende Partei hat die Pflicht, die Mitarbeiter über die Kündigung und die Möglichkeit zur Fortführung der Versicherung zu informieren. In der Regel übernimmt die DKV diese Verpflichtung.
Fragen zur Leistung
Frage: Inwieweit entstehen mir Aufwände im Zusammenhang mit den Arztrechnungen meiner Mitarbeiter?
Antwort: Für Sie als Arbeitgeber entstehen keine Aufwände. Angefallene Behandlungskosten rechnet Ihr Mitarbeiter direkt mit der DKV ab.
(Arbeits-)rechtliche Fragen
Frage: Was muss ich als Arbeitgeber vor der Weitergabe der Mitarbeiterdaten an die DKV beachten?
Antwort: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Mitarbeiter vor der Weitergabe der personenbezogenen Daten an die DKV zu informieren.
Frage: Können Sie eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter (jung, alt, gesund, krank) sicherstellen?
Antwort: Wir bewerten ausschließlich das Gesamtkollektiv. Nicht einzelne Personen.
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