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Jowea OHG

Subdirektion


Am Lichtbogen 36
45141 Essen

Betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV)

Wir sind deutschlandweit Ihr Ansprechpartner bei allen Themen rund um die betriebliche Krankenzusatzversicherung.

Von A wie Angebot, über I wie Informationen für Ihre Mitarbeiter bis hin zu Z wie Zentrale Anlaufstelle, begleiten wir Sie und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Als Versicherungsvermittler und Kooperationspartner für die Deutsche Krankenversicherung DKV informieren wir Sie über die Abläufe, die Kosten, die Vorteile und viele weitere wichtige Themen.

Kooperieren Sie mit dem Marktführer bei Firmengruppen- und Krankenzusatzversicherung; der DKV!

Unsere Experten stehen persönlich vor Ort und digital zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Überblick und Funktionsweise

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist ein Zentraler Aspekt im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Das betriebliche Gesundheitsmanagement wir in 3 Bereiche unterteilt:

1. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten!
Pflicht für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer

2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, Vermeidung von Fehlzeiten und Reintegration.
Pflicht für Arbeitgeber
Freiwillig für Arbeitnehmer

3. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Freiwillig für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer

Die bKV ist eine Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, welche der Arbeitgeber in Form eines Gruppenvertrages für die Mitarbeiter abschließt. In der Regel bezahlt der Arbeitgeber die bKV vollständig und die Arbeitnehmer genießen den Versicherungsschutz und enthalten die entsprechenden Leistungen.
Der Arbeitnehmer rechnet Leistungen direkt mit der DKV ab, um so auch den Datenschutz zu gewährleisten.

Rückruf vereinbaren / individuelle Beratung

Warum ist eine betriebliche Krankenzusatzversicherung sinnvoll?

Steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und werden Sie interessanter für neue Mitarbeiter. Entgegnen Sie dem Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt. Denn ca. 60% der Betriebe bezeichnen den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko. Im Jahr 2010 waren es nur 16% (DIHK-Konjunkturumfrage Frühjahr 2018).
Soziale Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern. Binden Sie Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen, dank steigender Zufriedenheit.

Ca. 42% der Menschen achten darauf, dass der neue Arbeitgeber eine betriebliche Gesundheitsvorsorge anbietet. Diesen Fakt haben auch die Arbeitgeber erkannt. Deshalb ist die Zahl der Unternehmen welche eine betriebliche Krankenzusatzversicherung anbieten innerhalb der letzten 4 Jahren um mehr als 172% gestiegen (Quelle: PKV-Verband / www.pkv.de).

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Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für den Arbeitgeber:
- Mitarbeiterbindung & Steigerung der Attraktivität
- Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitstage
- Sinnvolle alternative zur Gehaltserhöhung
- Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
- Konstante Beiträge
- Persönlicher Ansprechpartner

Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Vorerkrankung sind mitversichert / keine Gesundheitsprüfung
- keine Wartezeit / laufende Bandlungen sind mitversichert
- Premium Leistungen zu Sonderkonditionen
- Fortführungsrecht ohne Gesundheitsprüfung
- Schutz für Familienangehörige

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Leistungen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen im Überblick:
- 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer mit Chefarzt
- Zahnersatz, Zahnbehandlung / Prophylaxe
- Krankenhaustagegeld / Krankentagegeld
- Sehhilfen und Hörgeräte
- Pflege Schutz Paket
- Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen / Präventionskurse
- Auslandsreise / Arznei- und Verbandsmittel
- Naturheilverfahren

Die Leistungen können nach bestimmten Voraussetzungen individuell zusammengestellt werden.

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Kosten / Finanzierung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung

Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten der Finanzierung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung:
1. Mischfinanzierung = Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2. Arbeitgeber finanziert. Dies ist die häufigste Variante.

Wir berechnen den Beitrag individuell. Dazu berücksichtigen wir die Branche, sowie die Anzahl und das Alter der Mitarbeiter. Dadurch ergibt sich ein Einheitsbeitrag für jeden Mitarbeiter. Durch die konstanten Beiträge hat der Arbeitgeber volle Planungssicherheit.

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Steuerliche Behandlung / Sachbezug / Sachlohn

NEU: seit dem 01.01.2022 ist die Freigrenze für Sachbezüge auf 50 Euro erhöht worden!!!

Vorab: Diese Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die möglichen Steuermodelle geben. Bitte sprechen Sie mit der eigenen Steuerberatung über die steuerlichen Konsequenzen der Vertragsgestaltung.

Die Beiträge der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar!

Die Leistungen aus der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sind für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei!

Das im November 2019 im Bundesrat beschlossene Jahressteuergesetz besagt, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen der (ab 2022) 50 Euro Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann.

Sachbezüge dürfen zum Erhalt der Steuerfreiheit insgesamt die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen. Werden Leistungen oberhalb dieser Grenze gewährt, sind unter Umständen Splittungen notwendig. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass nur ein Teil versteuert werden muss.

Sofern der Beitrag der betrieblichen Krankenzusatzversicherung inkl. der Summe aller Sachbezüge über 05 Euro ist, hat der Arbeitgeber drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Barlohnversteuerung. Der Beitrag zur bKV wird als Arbeitslohn behandelt und erhöht das individuell zu versteuernde Einkommen. Der für den Arbeitnehmer anfallende Teil der Steuer- und Sozialabgaben wird auch vom ihm getragen.

2. Nettolohnversteuerung. Der Beitrag zur bKV wird als Nettolohn betrachtet und auf den Bruttolohn hochgerechnet. Der Arbeitgeber übernimmt alle auf den bKV-Beitrag entfallenden Steuer- und Sozialabgaben.

3. Pauschalversteuerung. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Die Sozialversicherungsbeiträge können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer übernommen werden.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

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Referenzen

Viele namenhafte Unternehmen vertrauen uns seit Jahren, wie zum Beispiel Carglas, C&A, DATEV, NDR, Porsche, Vaillant, ZDF, Zentis und viele mehr.

Warum soll ich mich für die DKV entscheiden?
- Versicherungsschutz vom Spezialisten mit mehr als 90 Jahren Erfahrung.
- Seit mehr als 60 Jahren Expertise als Marktführer im Gruppengeschäft und in der Gestaltung von Firmenkonzepten.
- Finanzielle Solidität – Fitch bestätigt Bonität der DKV mit begehrter Auszeichnung „AA (sehr stark)“.
- Beste Referenzen und Auszeichnungen; regelmäßig Bestnoten und Auszeichnungen für unsere Produkte.
- Rund um die Uhr für Sie da. 24 Stunden pro Tag und sieben Tage in der Woche können Versicherte die DKV erreichen. Die Experten der DKV beraten bei Fragen zum Versicherungsschutz sowie rund um das Thema Gesundheit.

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Häufige Fragen

Allgemeine Fragen zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung
Frage: Was sind die Anforderungen, damit ich eine bKV für meine Mitarbeiter abschließen kann?
Antwort: Sie haben mindestens 10 versicherungsfähige Mitarbeiter, die Sie alle zur bKV anmelden. Ihr Unternehmen muss den Sitz in Deutschland haben.

Fragen zur DKV
Frage: Was sind die Besonderheiten des DKV Konzepts?
Antwort:
Durch die folgenden Merkmale heben sich die bKV-Bausteine der DKV vom Markt ab:
- Keine Gesundheitsprüfung.
- Keine Wartezeiten.
- Einschluss von Vorerkrankungen.
- Einstieg in laufende Behandlungen.
- Fortführungsrecht auch bei Eintritt in die Rente oder Arbeitgeberwechsel in der Einzelversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Produktfragen
Frage: Bin ich in der Produktauswahl frei?
Antwort: Sie sind im Rahmen der für Ihr Unternehmen angebotenen Bausteine frei in der Wahl.
Frage: Muss ich für alle versicherten Mitarbeiter das gleiche Leistungsversprechen wählen?
Antwort: Ja. Diese Regelung ermöglicht eine altersunabhängige Beitragsberechnung. Im Rahmen der Gleichstellung wird kein Mitarbeiter benachteiligt. Für homogen abgrenzbare Gruppen/Teilkollektive ist ein abweichendes Leistungsversprechen möglich.
Frage: Kann ich auch nur bestimmte Gruppen meines Unternehmens absichern?
Antwort: Grundsätzlich können Teilbereiche (Teilkollektive) eines Unternehmens versichert werden. Sprechen Sie uns an um die Voraussetzungen zu klären.

Fragen zur Beitragsberechnung
Frage: Sind die Beiträge nach Alter gestaffelt?
Antwort: Nein. Wir berechnen einen einheitlichen Veitrag für Ihre Mitarbeiter.

Fragen rund um den Vertragsprozess
Frage: Wann können die versicherten Mitarbeiter an- und abgemeldet werden?
Antwort: Die An- und Abmeldungen erfolgen durch den Arbeitgeber grundsätzlich monatlich. Anmeldungen für neue Mitarbeiter während der Vertragsdauer finden zum Ersten des Monats statt, der auf die Einstellung folgt. Abmeldungen werden taggenau ausgeführt. Für die An- und Abmeldung von Mitarbeitern stehen Ihnen ein Onlinetool oder eine Excel-Vorlage zur Verfügung.
Frage: Können Sie bei der Rechnungserstellung auch interne Kriterien wie z.B. Kostenstellen berücksichtigen?
Antwort: Ja. Zu jeder versicherten Person kann ein individuelles Merkmal (externer Ordnungsbegriff) gespeichert werden.
Frage: Was hat ein Arbeitnehmer bei Doppelversicherung zu beachten?
Antwort: Besteht eine gleichartige Einzelversicherung bei der DKV, kann der Mitarbeiter diese mit Beginn der bKV auf Anwartschaft stellen oder aufheben lassen. Besteht bereits eine Zusatzversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherer mit sich teilweise oder ganz überschneidenden Leistungen, sollte der Mitarbeiter den Versicherer über den Abschluss der bKV informieren. Oft besteht dort eine Meldepflicht über den Abschluss einer bKV. Eine Verletzung dieser Meldepflicht kann den Verlust des dortigen Versicherungsschutzes zur Folge haben. Auch können etwa vorhandene Rückstellungen mit Beendigung der Versicherung verloren gehen.
Hat der Mitarbeiter wegen desselben Leistungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Versicherer, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot). 
Frage: Wann endet der bKV-Vertrag?
Antwort: Der bKV-Vertrag endet durch Kündigung einer der Vertragsparteien. Der Arbeitgeber kann den bKV-Vertrag - nach Ablauf einer evtl. vereinbarten Mindestvertragslaufzeit -jährlich unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Vertragsablauf kündigen. Besonderheiten gelten bei befristeten Bausteinen.
Frage: Gibt es Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines bKV-Vertrages?
Antwort: Die kündigende Partei hat die Pflicht, die Mitarbeiter über die Kündigung und die Möglichkeit zur Fortführung der Versicherung zu informieren. In der Regel übernimmt die DKV diese Verpflichtung.

Fragen zur Leistung
Frage: Inwieweit entstehen mir Aufwände im Zusammenhang mit den Arztrechnungen meiner Mitarbeiter?
Antwort: Für Sie als Arbeitgeber entstehen keine Aufwände. Angefallene Behandlungskosten rechnet Ihr Mitarbeiter direkt mit der DKV ab.

(Arbeits-)rechtliche Fragen
Frage: Was muss ich als Arbeitgeber vor der Weitergabe der Mitarbeiterdaten an die DKV beachten?
Antwort: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Mitarbeiter vor der Weitergabe der personenbezogenen Daten an die DKV zu informieren.
Frage: Können Sie eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter (jung, alt, gesund, krank) sicherstellen?
Antwort: Wir bewerten ausschließlich das Gesamtkollektiv. Nicht einzelne Personen.

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